LRC: Long Range Certificate
Allgemeines Funkbetriebszeugnis Long Range Certificate (LRC)
Amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für UKW, GW, KW und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.
LRC: Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)
LRC: Umschreibung und Ersatz
Hier finden Sie Informationen zu Umschreibungen und Ersatzausfertigungen für das Long Range Certificate.
LRC: Die Prüfung
Die Prüfung zum Allgemeinen Funkbetriebszeugnis besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) Prüfung, der schriftlichen Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen und einer praktischen Prüfung. Es werden alle Kenntnisse des Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnisses verlangt. Das LRC beinhaltet das SRC, deshalb baut auch die Prüfung zum LRC auf die Prüfung zum SRC auf – es ist eine Erweiterung.
Die theoretische Prüfung
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u.a. in folgenden Themenbereichen des Seefunks nachgewiesen werden:
- Alle Kenntnisse des SRC
- Kurzwelle, Grenzwelle
- Betriebsarten Funkfernschreiben, Faksimile, Daten
- Telekommunikation über Satellit, Inmarsat
- Weltweite Geographie, insbesondere Hauptschifffahrtswege mit den dafür zutreffenden Nachrichtenübertragungswegen
Dazu müssen zwei Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden, einer besteht aus 24 Fragen (SRC), ein anderer aus 14 Fragen (LRC). Die zugrundeliegenden Fragenkataloge gibt es unter www.elwis.de: SRC Fragenkatalog und LRC Fragenkatalog.
Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsmeldungen
Die Aufnahme erfolgt in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche. Zusätzlich wird ein deutscher Text ins Englische übersetzt unter Einbeziehung der allgemeinen gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt. Es handelt sich dabei um eine schriftliche Aufgabe, sowie einer hierzu ggf. erforderlichen mündlichen Prüfung.
Die praktische Prüfung
In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an DSC-Grenzwellen/Kurzwellen/Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen (terrestrischer Seefunk) abgewickelt. Gleiches wird auch für den mobilen Seefunk über Satellit (Inmarsat C) verlangt. Im Einzelnen werden gefordert:
- Pflichtaufgaben terrestrischer Seefunk (Editieren eines DSC-Controllers, Senden eines Notalarms, Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC Notalarms, Aussendung einer Notmeldung, Weiterleitung eines Notalarms und Information der Seefunkstelle in Not, Beenden des Notverkehrs, Aufhebung eines Fehlalarms, Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung, Aufnahme einer Dringlichkeitsmeldung und Einleitung weiterer Maßnahmen)
- Pflichtaufgaben Seefunk über Satelliten (Konfigurieren der Anlage, Einleiten und Auslösen eines Seenotalarms, Herstellen von Telexverbindungen, Beenden der Betriebsbereitschaft)
- Sonstige Fertigkeiten mobiler Seefunk Inmarsat C (Editieren und Abspeichern eines Textes, Adressbuch anlegen, Log kontrollieren, Fax absenden, Access Code verwenden)
Fristen und Nichterscheinen zur Prüfung
Die Prüfung muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden. Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist frühestens nach sieben Tagen und spätestens innerhalb von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der nicht bestandenen Prüfung vor demselben Prüfungsausschuss möglich.
Bei Nichterscheinen zum geladenen Prüfungstermin wird eine Nichterscheinensgebühr in Höhe der beantragten Leistung, max. 25,00 € fällig. Die Gebühren werden vom jeweiligen Prüfungsausschuss festgesetzt.
LRC: Gebühren
Die Prüfungsgebühren setzen sich aus der Zulassungsgebühr, der Gebühr für Theorie- und/oder Praxisprüfung und der Gebühr für die Erteilung des Führerscheins zusammen. Darin enthalten sind Nebenkosten, die die Reisekosten der Prüfungskommission sowie Kosten für die Bereitstellung von Prüfungsräumen beinhalten. Nicht enthalten sind Reisekosten, die bei Auslandsprüfungen anfallen. Diese werden gesondert als Auslage erhoben. Gebühren und Auslagen werden durch den Prüfungsausschuss erhoben.
1. | Zulassung | 18,73 Euro |
2. | Prüfung Theorie und Praxis | 138,57 Euro |
3. | Erteilung Funkbetriebszeugnis | 30,18 Euro |
Summe (Gesamtprüfung) (inkl. MwSt.) | 187,48 Euro | |
Wiederholung Theorie und Praxis (inkl. MwSt.) | 138,57 Euro | |
Wiederholung Theorie (inkl. MwSt.) | 47,19 Euro | |
Wiederholung Praxis (inkl. MwSt.) | 91,38 Euro |
LRC: Anmeldung und Antragsunterlagen
Die Anmeldung zur Prüfung muss bei einem der zuständigen regionalen Prüfungsausschüsse erfolgen. Hier finden Sie die DSV-Prüfungsausschüsse in Ihrer Nähe. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Zulassung. Dazu müssen folgende Unterlagen bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin eingereicht werden:
- Antrag auf Zulassung gemäß Vordruck
- Ein aktuelles Passbild (35 mm x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
- Entrichtung der Prüfungsgebühr
Die Bankverbindung finden Sie beim zuständigen Prüfungsausschuss.