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SHS: Sporthochseeschifferschein

Der Sporthochseeschifferschein ist der amtliche Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in der weltweiten Fahrt (alle Meere). Er ist vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in der weltweiten Fahrt.

SHS: Voraussetzungen

  • ab 18 Jahren
  • Besitz Sportseeschifferschein (SSS)
  • Nachweis von 1000 Seemeilen auf Yachten im Seebereich (nach Erwerb SSS) als Wachführer. Davon mindestens 500 Seemeilen vor der ersten Teilprüfung

SHS: Umschreibungen und Ersatzausfertigungen

Hier finden Sie Informationen zu Umschreibungen und Ersatzausfertigungen für den Sporthochseeschifferschein.

SHS: Prüfung

Die Prüfung zum SHS ist eine Theorieprüfung, die schriftlich und mündlich abgenommen wird. Innerhalb des Prüfungsfaches Navigation muss darüber hinaus die Handhabung eines Sextanten praktisch demonstriert werden. Es müssen umfangreiche und vertiefte Kenntnisse in folgenden Prüfungsfächern nachgewiesen werden:

 Schriftliche und ggf. mündliche Nachprüfung

  • Navigation (u.a. astronomische Navigation)
  • Schifffahrtsrecht (u. a. internationales Seerecht)
  • Wetterkunde (u. a. tropische Wirbelstürme)

Mündliche Prüfung

  • Handhabung von Yachten

Praktische Prüfung (Teilprüfung Navigation)

  • Handhabung eines Sextanten
  • Messen eines Vertikalwinkels, Bestimmung der Indexberichtigung und Erläuterung von weiteren Fehlermöglichkeiten

Zur theoretischen Prüfung werden benötigt:

Im Fach Navigation

  • Übungskarte BA 2656 Ü, Stand 2005
  • Karte 1/INT 1
  • Begleitheft Stand ab 2005 mit Formelsammlung, Tidenkurven, nautische Tafeln (wir empfehlen die aktuellste Auflage zu verwenden)
  • Kursdreiecke oder Portland Course Plotter, Zirkel, Bleistifte etc.
  • Taschenrechner (nicht programmiert und nicht programmierbar)

nicht erlaubt sind:

  • eigene Formelsammlungen
  • Laptop, Tablet, Smartphone etc.

Die Übungskarte darf sauber radiert sein und genauso wie die Karte 1/INT1 und das Begleitheft keinerlei Markierungen oder zusätzliche Eintragungen enthalten. Eingeklebte „Seiten-Reiter“ im Begleitheft sind unzulässig. 

Im Fach Schifffahrtsrecht

Im Fach Wetterkunde

  • keine besonderen Hilfsmittel

Die drei schriftlichen Prüfungsfächer können ebenso wie die mündliche Prüfung separat, also unabhängig voneinander, oder kombiniert abgelegt werden.

SHS: Gebühren

Die Prüfungsgebühren setzen sich aus der Zulassungsgebühr, der Gebühr für Theorie- und/oder Praxisprüfung und der Gebühr für die Erteilung des Führerscheins zusammen. Darin enthalten sind Nebenkosten, die die Reisekosten der Prüfungskommission sowie Kosten für die Bereitstellung von Prüfungsräumen beinhalten. Nicht enthalten sind Reisekosten, die bei Auslandsprüfungen anfallen. Diese werden gesondert als Auslage erhoben.

Gebühren und Auslagen werden durch die Zentrale Verwaltungsstelle festgesetzt.

1.Zulassung31,62 Euro
2.Prüfung Theorie (Zwei oder mehr Fächer an einem Tag)148,73 Euro
3.Abnahme Prüfung Theorie in einem Einzelfach98,81 Euro
4.Erteilung Führerschein 29,93 Euro
1.-4. inkl. MwSt.

Eine Benachrichtigung zur Prüfung sowie die Rechnung erhalten Sie ca. drei Wochen vor dem Prüfungstermin.

SHS: Anmeldung und Anmeldeunterlagen

Die Anmeldung zur Prüfung muss bei der Zentralen Verwaltungsstelle erfolgen. Diese entscheidet über die Zulassung.
Dazu müssen folgende Unterlagen bis spätestens 1 Monat vor dem Prüfungstermin eingereicht werden:

  • Antrag auf Zulassung gemäß Vordruck
  • Seemeilennachweis entsprechend Zulassungsvoraussetzungen (Seemeilen-Nachweis)
  • Ein aktuelles Passbild (35 mm x 45 mm, ohne Kopfbedeckung), spätestens mit dem Antrag auf Ausstellung des Sporthochseeschifferscheins
  • Entrichtung der Prüfungsgebühr bis spätestens 10 Tage vor der Prüfung

Fristen und Nichterscheinen zur Prüfung

Die Prüfung muss innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen werden – Frist von der ersten bestandenen Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.

Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist nach zwei Monaten möglich.

Bei Nichterscheinen zum geladenen Prüfungstermin wird eine Nichterscheinensgebühr in Höhe der beantragten Leistung, max. 25,00 € fällig. Die Kosten werden von der Zentralen Verwaltungsstelle festgesetzt.

Antrag Ausstellung SSS/SHS
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Antrag auf Zulassung SHS
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Seemeilennachweis
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Die Prüfungstermine und Bankverbindung finden Sie bei der Zentralen Verwaltungsstelle (ZVST).

Zur Zentralen Verwaltungsstelle