SRC: Short Range Certificate
Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate (SRC)
Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.
SRC: Voraussetzungen
- Mindestalter: 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)
SRC: Umschreibung und Ersatz
Hier finden Sie Informationen zu Umschreibungen und Ersatzausfertigungen für das Short Range Certificate.
SRC: Die Prüfung
Die Prüfung zum SRC besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) Prüfung, der schriftlichen Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen und einer praktischen Prüfung.
Die theoretische Prüfung
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u. a. in folgenden Themenbereichen des Seefunks nachgewiesen werden:
- Mobiler Seefunkdienst
- Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS
- Öffentlicher und nicht öffentlicher Nachrichtenaustausch
- Englische Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See
Dazu muss ein Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden, der aus 24 Fragen besteht. Den zugrundeliegenden Fragenkatalog gibt es unter www.elwis.de.
Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsmeldungen
Die Aufnahme erfolgt in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche. Zusätzlich wird ein deutscher Text ins Englische übersetzt. Es handelt sich dabei um eine schriftliche Aufgabe sowie einer hierzu ggf. erforderlichen mündlichen Prüfung.
Die praktische Prüfung
In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an DSC-Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen abgewickelt. Im Einzelnen werden gefordert:
Pflichtaufgaben
- Editieren eines DSC Controllers und Senden eines Notalarms
- Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC-Notalarms
- Aussenden einer Notmeldung
- Weiterleiten eines Notalarms bzw. einer Notmeldung per Sprechfunk (Distress Relay)
- Beenden des Notverkehrs
- Aufhebung eines Fehlalarms
- Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung
- Senden eines Sicherheitsanrufs und Abgabe der Sicherheitsmeldung
Vier gestellte Aufgaben müssen spätestens im zweiten Versuch ausreichend ausgeführt werden.
Sonstige Fertigkeiten:
- DSC-Speicherabfrage und Empfangsbestätigung
- Abwicklung des Notverkehrs
- Funkstille gebieten
- Abwicklung des Funkverkehrs vor Ort
- Aufhebung einer Dringlichkeitsmeldung
- DSC-Controller editieren und Senden eines Routineanrufs an eine Seefunkstelle
- Kanalwechsel
- Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Seefunkstelle
- DSC-Controller editieren und Senden eines Routineanrufs an eine Küstenfunkstelle
- Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Küstenfunkstelle
- Einstellen des DSC-Controllers
Von höchstens drei gestellten Aufgaben müssen mindestens zwei im zweiten Versuch ausreichend ausgeführt werden.
Als Inhaber eines ausländischen Funkzeugnisses kann das SRC ggf. auch durch eine Anpassungsprüfung (APP) erworben werden. Informationen hierzu erhalten Sie bei den regionalen Prüfungsausschüssen.
Fristen und Nichterscheinen zur Prüfung
Die Prüfung muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden. Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist frühestens nach sieben Tagen und spätestens innerhalb von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der nicht bestandenen Prüfung vor demselben Prüfungsausschuss möglich.
Bei Nichterscheinen zum geladenen Prüfungstermin wird eine Nichterscheinensgebühr in Höhe der beantragten Leistung, max. 25,00 € fällig. Die Gebühren werden vom jeweiligen Prüfungsausschuss festgesetzt.
SRC: Gebühren
Die Prüfungsgebühren setzen sich aus der Zulassungsgebühr, der Gebühr für Theorie- und/oder Praxisprüfung und der Gebühr für die Erteilung des Führerscheins zusammen. Darin enthalten sind Nebenkosten, die die Reisekosten der Prüfungskommission sowie Kosten für die Bereitstellung von Prüfungsräumen beinhalten. Nicht enthalten sind Reisekosten, die bei Auslandsprüfungen anfallen. Diese werden gesondert als Auslage erhoben. Gebühren und Auslagen werden durch den Prüfungsausschuss erhoben.
1. | Zulassung | 18,73 Euro |
2. | Prüfung Theorie und Praxis | 83,19 Euro |
3. | Erteilung Funkbetriebszeugnis | 25,96 Euro |
Summe (Gesamtprüfung) (inkl. MwSt.) | 127,88 Euro | |
Wiederholung Theorie und Praxis (inkl. MwSt.) | 83,19 Euro | |
Wiederholung Theorie (inkl. MwSt.) | 37,02 Euro | |
Wiederholung Praxis (inkl. MwSt.) | 46,17 Euro |
SRC: Anmeldung und Antragsunterlagen
Die Anmeldung zur Prüfung muss bei einem der zuständigen regionalen Prüfungsausschüsse erfolgen. Hier finden Sie die DSV-Prüfungsausschüsse in Ihrer Nähe. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Zulassung. Dazu müssen folgende Unterlagen bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin eingereicht werden:
- Antrag auf Zulassung gemäß Vordruck
- Ein aktuelles Passbild (35 mm x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
- Entrichtung der Prüfungsgebühr
Die Bankverbindung finden Sie beim zuständigen Prüfungsausschuss.